Beglaubigte Übersetzungen
Die beglaubigte Übersetzung von offiziellen Dokumenten, wie beispielsweise Zeugnissen, Urkunden, Bescheiden, Beschlüssen oder sonstigen Dokumenten aus dem Japanischen ins Deutsche wird oft von Behörden, Gerichten, Schulen und anderen Institutionen verlangt.
Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher für die japanische Sprache bin ich dazu berechtigt für Sie beglaubigte Übersetzungen im Sprachenpaar Deutsch - Japanisch anzufertigen. Diese werden unter anderem zur Vorlage an Gerichten, Behörden oder aber auch Hochschulen in Österreich benötigt. Bitte klären Sie mit der zuständigen Behörde, ob eine beglaubigte Übersetzung verlangt wird, oder ob eine von mir erstellte, einfache Übersetzung für Ihren Zweck ausreicht.
Die Beauftragung einer beglaubigten Übersetzung kann unkompliziert und grundsätzlich zur Gänze elektronisch erfolgen. Nach Fertigstellung erhalten Sie dann die physische Übersetzung sofort eingeschrieben per Post. Eine direkte Abholung ist nach Terminvereinbarung natürlich auch möglich.
Digital beglaubigte Übersetzungen
Seit 2020 ist das Ausstellen einer digitalen beglaubigten Übersetzung auch möglich. Hierbei erhalten Sie nach Auftragserledigung ein digital signiertes PDF, das Sie beispielsweise für elektronisch einzubringende Anträge verwenden können.
Durch den fehlenden Postlauf ist diese Form der beglaubigten Übersetzung schneller und kostengünstiger.
Ablauf
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Sie beantragen einen Kostenvoranschlag per E-Mail (office@hiehs.at). Bitte fügen Sie dabei (wenn möglich) einen gut lesbaren Scan Ihres Dokuments bei. Binnen kürzester Zeit erhalten Sie dann Ihren Kostenvoranschlag.
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Sind Sie mit dem Kostenvoranschlag einverstanden, beauftragen Sie mich entweder per E-Mail oder telefonisch.
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Die Beglaubigung der Übersetzung erstelle ich direkt mittels Beglaubigungsformel, Siegelaufdruck und handschriftlicher Unterschrift.
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Ich schicke Ihnen die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente eingeschrieben per Post zu. Digital beglaubigte Übersetzungen erhalten Sie sofort nach dem Ausstellen per E-mail. Sollten Sie einen Scan der Übersetzung benötigen, ist dies zusätzlich möglich.
Preise
Häufig benötigte Standarddokumente wie Geburtsurkunden, Führerscheine, Strafregisterauszüge, Ehefähigkeitszeugnisse, aber auch japanische Familienregisterauszüge uÄ haben einen fixen Preis, der zwischen EUR 85,- und EUR 115,- (zzgl. 20% USt) liegt.
Für andere Übersetzungen erfolgt die Berechnung nach Normzeilen (55 Zeichen inkl. Leerzeichen) des deutschsprachigen Textes.
Bitte kontaktieren Sie mich zur Erstellung eines kostenlosen, unverbindlichen Kostenvoranschlages.
Bearbeitungszeit
Beglaubigte Übersetzungen von Standarddokumenten können grundsätzlich in wenigen Tagen angefertigt werden. Dringende Anfragen erledige ich für Sie gerne mit höchster Priorität, wodurch Ihre beglaubigte Übersetzung meist binnen 24 Stunden abhol- bzw. versandbereit ist.
Der Postlauf für eingeschriebene Sendungen beträgt:
innerhalb Österreichs: 1 Werktag
innerhalb Europas: 2 bis 4 Werktage
nach Japan: 2 bis 6 Werktage
Bitte beachten Sie, dass sich der Postlauf im Ausland durch die anhaltende Situation um bis zu 10 Tage verlängern kann.
Gerne erstelle ich beglaubigte Übersetzungen für Sie:
Private Urkunden
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Geburts- und Heiratsurkunden
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Ehefähigkeitszeugnisse
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Scheidungsbeschlüsse
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Meldebestätigungen
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Strafregisterbescheinigungen
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Zeugnisse jeder Art
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Führerscheine
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Berufliche Qualifikationsnachweise
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Eidesstattliche Erklärungen
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Rechnungen / Zahlungsnachweise
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Kontoaufstellungen
Firmendokumente
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Satzungen
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Verträge aller Art
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Vertraulichkeitsvereinbarungen
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Jahresabschlüsse und Lageberichte
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Protokolle
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Firmenbuchauszüge
Rechtstexte
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Zivil-, Straf-, Unternehmens-, Verwaltungs-, Arbeits- und Versicherungsrecht
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Gesetze, Abkommen und andere Normen
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Gerichtsentscheidungen
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Ladungen
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Klageschriften
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außergerichtliche Vergleiche
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Strafanträge und -verfügungen
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Schriftstücke der Beweisaufnahme
Notarielle Urkunden
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Notariatsakte
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Testamente
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Schenkungsverträge
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Erklärungen
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Vollmachten
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Eheverträge